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Letzte Änderung  06.04.2012

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Das Genfer Abkommen

Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von
1949 und ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 verankert.
An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2003 waren 191 Staaten Vertragsparteien
der vier Genfer Abkommen, das I. Zusatzprotokoll hatten 161, das II. Zusatzprotokoll 156 Staaten ratifiziert

I. Genfer Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten und Kranken
der Streitkräfte im Felde.

II. Genfer Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten, Kranken und
Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

III. Genfer Abkommen über die Behandlung
der Kriegsgefangenen

IV. Genfer Abkommen zum Schutze von
Zivilpersonen in Kriegszeiten

Das Genfer Abkommen leicht und verständlich
gibt es hier.