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Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von
1949 und ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2003 waren 191 Staaten Vertragsparteien
der vier Genfer Abkommen, das I. Zusatzprotokoll hatten 161, das II. Zusatzprotokoll 156 Staaten ratifiziert
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